AutoTheorie

Vorschriftsignale

Gemeinsamer Rad- und Fussweg (Beispiel) (Art. 33)

gemeinsamer-rad-und-fussweg-(beispiel)-(art.-33)
Ist ein Weg für zwei Kategorien ohne Trennung durch eine Markierung zur gemeinsamen Benützung bestimmt, werden die entsprechenden Symbole auf einem Signal dargestellt (z. B. «Gemeinsamer Rad- und Fussweg»; 2.63.1). Rad- und Motorfahrradfahrer sowie Reiter haben auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen und, wo die Sicherheit es erfordert, diese zu warnen sowie nötigenfalls anzuhalten.
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