Das Signal «Begegnungszone» (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen. Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten haben Vortritt. Sie dürfen die ganze Verkehrsfläche benützen, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Parkieren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.