AutoTheorie

Vorschriftsignale

Begegnungszone (Art. 2a und 22b)

begegnungszone-(art.-2a-und-22b)
Das Signal «Begegnungszone» (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen. Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten haben Vortritt. Sie dürfen die ganze Verkehrsfläche benützen, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Das Parkieren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.
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