AutoTheorie

Vorschriftsignale

Höchstbreite (Art. 21)

hochstbreite-(art.-21)
Das Signal «Höchstbreite» (2.18) schliesst Fahrzeuge aus, die breiter sind als angegeben. Die Ladung wird mitgerechnet.
Für die Benützung von Strassen mit einer signalisierten Höchstbreite von 2,30 m durch bestimmte breitere Fahrzeuge gilt Artikel 64 Absatz 2 VRV1.
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