AutoTheorie

Vorschriftsignale

Einfahrt verboten (Art. 18)

einfahrt-verboten-(art.-18)
Das Signal «Einfahrt verboten» (2.02) zeigt an, dass die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten, der Verkehr aus der Gegenrichtung jedoch gestattet ist. Am andern Ende der Strasse steht das Signal «Einbahnstrasse» (4.08).

Das Signal «Einfahrt verboten» gilt nicht für Handwagen von höchstens einem Meter Breite, Kinderwagen, Invalidenfahrstühle, geschobene Fahrräder sowie für Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden.

Die Behörde kann Ausnahmen vom Signal «Einfahrt verboten» bewilligen, namentlich für Fahrzeuge im Linienverkehr, Fahrräder und Motorfahrräder, wenn aufgrund der örtlichen Situation keine Nachteile für die Sicherheit aller Strassenbenützer zu erwarten sind. Ausnahmen vom Signal sind auf beigefügter Zusatztafel durch entsprechende Fahrzeugsymbole oder Aufschriften angezeigt.
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