AutoTheorie

Gefahrensignale

Baustelle (Art. 9)

baustelle-(art.-9)
Das Signal «Baustelle» (1.14) warnt vor Arbeiten auf der Fahrbahn (z. B. Bau-, Vermessungs-, Markierungsarbeiten) und den damit verbundenen Hindernissen (z. B. Materialablagerungen, offene Schächte), Unebenheiten und Verengungen der Fahrbahn. Langsamer fahren und nicht überholen.
Für die Kennzeichnung von Baustellen gilt im übrigen Artikel 80. Das Signal wird auch aufgestellt, wenn Arbeiten unmittelbar neben der Fahrbahn den Verkehr beeinträchtigen könnten.

Art. 80 Kennzeichnung der Baustellen:
- Baustellen auf und unmittelbar neben der Fahrbahn werden mit dem Signal «Baustelle» (1.14) angekündigt, welches bei der Baustelle selbst wiederholt wird.
- Bei Baustellen ohne Hindernisse auf der Fahrbahn oder mit solchen von maximal 0,5 m Breite können zur Verbesserung der optischen Führung rot-weiss gestreifte Einrichtungen (wie Leitbalken, Fässer) oder rot-weisse oder orangefarbene Leitkegel verwendet werden.
- Bei Baustellen mit mehr als 0,5 m breiten Hindernissen auf der Fahrbahn werden rot-weiss gestreifte Abschrankungen (wie Latten, Rohrelemente, Scherengitter oder andere feste Einrichtungen) verwendet.

Die zur Verkehrsregelung bei Engpässen verwendeten Drehkellen zeigen auf einer Seite als Haltegebot das Signal «Einfahrt verboten» (2.02), auf der andern Seite zur Freigabe des Verkehrs ein grünes, rundes Mittelfeld mit weissem Rand.

Das UVEK erlässt Weisungen über das Anbringen der Signale und Markierungen, der Abschrankungen und anderen Einrichtungen, über ihre Ausgestaltung sowie über die Beleuchtung von Baustellen.
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