Das Signal «Verengung rechts» (1.08) zeigt an, dass sich die Fahrbahn einseitig verengt oder der Fahrbahnrand gefährliche Vorsprünge aufweist und das Kreuzen daher erschwert ist. Vorsprünge werden nach Artikel 82 gekennzeichnet. Der Wegfall eines Fahrstreifens auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung wird mit der Tafel «Anzeige der Fahrstreifen» (4.77) angegeben. Die Fahrbahnbreite der schmalsten Stelle kann nötigenfalls auf der Zusatztafel «Fahrbahnbreite» (5.15) angezeigt sein.