Signale
Das Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» zeigt an, dass der Verkehr grundsätzlich in beiden Fahrtrichtungen für alle Fahrzeuge verboten ist.
Das Signal «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen» gilt nicht für Handwagen von höchstens einem Meter Breite, Kinderwagen, Invalidenfahrstühle, geschobene Fahrräder, Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden, sowie für Reiter.