Zickzacklinie

zickzacklinie

Zickzacklinien kennzeichnen Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs; sie dürfen überfahren werden.

Das Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen ist gestattet, sofern die öffentlichen Verkehrsmittel nicht behindert werden. Güterumschlag und Parkieren sind verboten.

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